"Menschen sollten auf der Basis ihrer Leistung und nicht ihrer Nationalität, Persönlichkeit, Ausbildung oder persönlichen Merkmalen oder Fähigkeiten bewertet werden."
Marvin Bower
Deutschland entwickelt sich mehr und mehr zum Einwanderungsland für qualifizierte Fachkräfte. Um dem seit Jahren vorhandenen Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten, wurde das Zuwanderungsrecht zur Ausübung einer Beschäftigung Anfang 2009 erneut reformiert und weiter flexibilisiert.
Mittlerweile gibt es spezielle Einwanderungskategorien für Führungskräfte, Forscher, Spezialisten mit deutscher oder ausländischer Hochschulausbildung, IT-Experten, Hochqualifizierten und vielen anderen Berufsgruppen. Daneben berechtigen bestimmte Staatsangehörigkeiten wie beispielsweise die der USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und Israels dazu, jede Art von qualifizierter, legaler Beschäftigung in Deutschland auszuüben, wenn in einer Arbeitsmarktprüfung kein bevorrechtigter und gleichermaßen qualifizierter Bewerber gefunden werden konnte.
Im Ergebnis können wir in nahezu allen Szenarien, in denen Unternehmen qualifizierte ausländische Mitarbeiter einstellen wollen, eine Lösung für deren legale Beschäftigung finden.
Unser Serviceportfolio beinhaltet: